Buchungsbedingungen
Landhaus Wanger, Hans-Peter Wanger, 87459 Pfronten (Vermieter)
1. Abschluss des Mietvertrags
Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags. Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt hat.
Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Diese Buchungsbestätigung (Mietvertrag) ist auf jeden Fall nochmals vom Gast zu bestätigen, andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
2. Zahlung
Den Gesamtbetrag bezahlt der Gast bei An-oder Abreise in bar.
3. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.
Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
- Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 20 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
- Bei einem Rücktritt 17 – 29 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
- Bei einem Rücktritt 0 – 16 Tage vor Mietbeginn werden 90 % des Wohnungsmietpreises berechnet.
- Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbarte Aufenthaltspreis zu entrichten.
Hinsichtlich eines Rücktritts empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung aufgrund der Kosten, die durch eine Stornierung entstehen können.
Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.
4. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch Saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.
Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.
Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.
Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht möglich.
Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.